Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der Besteller erklärt sich durch Erteilung eines Auftrages mit diesen in vollem Umfang einverstanden. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurden. Durch Abänderung einzelner Bedingungen werden die übrigen nicht berührt.

2. Angebote

Angebote sind stets, auch wenn nicht besonders verabredet, freibleibend.

3. Preise

Unsere Preise sind freibleibend und gelten ab Lieferstelle ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, sonstiger Versandspesen, Versicherung, Zoll und Montage. Die zwischen Abschluss und Lieferung etwa eintretende Erhöhung der Preisberechnung zugrunde liegenden Löhne, Rohmaterialpreise, Frachten, Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstige Lasten oder das Inkrafttreten neuer solcher Belastungen berechtigen uns, soweit dies gesetzlich zulässig ist, zu einer angemessenen Preiserhöhung. Für die Berechnung ist die bei uns festgestellte Stückzahl maßgebend.

4. Lieferung

Teillieferungen dürfen vom Käufer nicht zurückgewiesen werden. Die Folgen höherer Gewalt, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen zur Zeit der Herstellung und andere unvorhergesehene Umstände bei uns und den Lieferanten berechtigen uns, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben. Die Nichteinhaltung bestätigter Lieferfristen berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder zur Auftragsstreichung. Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Warenmenge sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Die Verpackung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart, nach unserem Ermessen. Sie wird zu den gültigen Preisen berechnet.

5. Lieferfristen und Mengen

Erst nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Anzahlungen (falls vereinbart) , beginnt die vereinbarte Lieferfrist.
Die in Angeboten genannten Lieferfristen gelten in der Regel für sofortige Bestellungen. Ein Liefertermin wird erst mit der Auftragsbestätigung ausgewiesen, ist aber in allen Fällen nur als unverbindlich und annähernd zu betrachten.
Sämtliche Maschinendaten und Parameter (bspw. 3D CAD-Daten, SPS Programme oder Antriebsparameter) sind nicht Bestandteil des Lieferumfangs.
Wir behalten uns vor, die Lieferungen bis zu 10% über den bestellten Mengen vorzunehmen.

6. Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass unsere Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Verjährungsfrist der Ansprüche des Käufers bei Mängeln beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Lieferung. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Lagerung, fehlerhafte Montage bzw.

Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung oder Verschleiß, insbesondere bei Geräten und Teilen, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit einem nach Art ihrer Verwendung vorzeitigen Verbrauch unterliegen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung sowie dem Bestimmungszweck zuwider laufende oder sonstige artfremde Einflüsse. Die Behebung von Mängeln durch den Käufer darf nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Für seitens des Käufers oder Dritter ohne unser Einverständnis vorgenommene Instandsetzungsarbeiten wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

Wir haften für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten, insbesondere 3D-Daten, im Rahmen der Auftragsdurchführung nur dann, wenn dies von uns ausdrücklich und schriftlich zugesichert worden ist. Darüber hinaus übernehmen wir keine Haftung für den Verlust oder der Fehlerhaftigkeit von Daten, wenn dies auf den Austausch der Daten beruht.

Die Beweislast dafür, dass der Verlust bzw. die Fehlerhaftigkeit der Daten nicht auf dem Datenaustausch beruht, obliegt dem Auftraggeber.

Eine Haftung für die Verletzung von Schutz- oder Urgeberrechten wird nur dann übernommen, wenn uns diese entgegenstehenden Schutz- oder Urheberrechte bekannt waren oder unter Aufwendung angemessener Sorgfalt hätten bekannt sein müssen.

Wir sind zur Durchführung einer Schutzrechtrecherche, wie etwa einer Patentrecherche, im Rahmen eines Auftrages nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich zusätzlich vom Besteller beauftragt wurde.

Gesetz des Falles, dass wir Produkte nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern fertigen/liefern, die uns vom Besteller übergeben wurden, übernimmt der Besteller uns gegenüber die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der Gegenstände keine Schutzrechte verletzt werden.

Sollte uns von einem Dritten, unter Berufung auf ein diesem gehöriges Schutzrecht, die Herstellung und Lieferung von Gegenständen die nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern des Bestellers angefertigt werden untersagt werden, sind wir, ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein, unter Ausschluss aller Schadensersatzansprüche des Bestellers berechtigt, die Herstellung und Lieferung sofort einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen.

Der Besteller verpflichtet sich uns gegenüber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter/Betroffener ohne Verzögerung freizustellen. Für Schäden, die uns aus der Verletzung und Geldentmachung etwaiger Schutzrechte entstanden sind, hat der Besteller auf Veranlassung unserer Seite, einen angemessenen Vorschuss zu zahlen.

7. Anwendungstechnische Beratung, Änderungsvorbehalt

Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Die anwendungs-technische Beratung des Verkäufers in Wort und Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutz-rechte Dritter und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
Sollte dennoch eine Haftung des Verkäufers in Frage kommen, so ist diese auf den Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware begrenzt. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.

8. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der bestehenden Geschäftsverbindung getilgt hat. Wird die gelieferte Ware oder Teile davon in einen anderen Gegenstand eingebaut, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht; vielmehr gilt Miteigentum nach den Wertverhältnissen an dem neuen Gegenstand als vereinbart. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verarbeiten oder zu veräußern.

9. Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen des Unternehmers sofort nach Erhalt und ohne Abzüge fällig.

10. Zeichnungen

Zeichnungen, Unterlagen und Entwürfe dürfen vom Empfänger irgendwelchen dritten Personen nicht bekannt gegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zum vollen Schadenersatz. Mit Angeboten übersandte Zeichnungen oder Unterlagen sind vom Empfänger sofort zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.

11. Verschwiegenheit

Sowohl der Besteller als auch der Lieferant sind verpflichtet über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des jeweiligen anderen, die in einem Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werden, strengstes Stillschweigen zu wahren. Für die Weitergabe von zu verschweigenden Informationen an Dritte ist eine schriftliche Zustimmung von uns erforderlich.

12. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Ziffern getroffenen Regelungen. Alle dort nicht genannten Ansprüche des Käufers sowie Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch die außer-vertragliche Haftung sowie die Haftung für Folgeschäden sind – soweit rechtlich zulässig – aus-geschlossen, im übrigen sind sie in jedem Falle der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.

13. Softwarenutzung

Sollten sich im Lieferumfang des Gegenstandes Software befinden, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Die Software wird zur Verwendung auf dem dafür vorgesehenen Liefergegenstand überlassen. Sofern nicht anders schriftlich und ausdrücklich ausgewiesen, ist die Nutzung der Software auf mehr als einem System untersagt.
Der Besteller darf die gelieferte Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Darüber hinaus verpflichtet sich der Besteller, Herstellerangabe (insbesondere Copyright-Vermerke) nicht zu entfernen oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns zu verändern.
Sonstige Rechte an den Dokumentationen oder der Software einschließlich der Kopien, bleiben bei uns bzw. dem Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der BRD. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand 25.07.2015